Nachhaltige Unternehmensführung bedeutet für uns, grundsätzlich eine verantwortungsvolle und transparente Haltung einzunehmen. Als kommunales Unternehmen bewegen wir uns in einem regulierten Umfeld und unterliegen einer besonderen Rechenschaftspflicht. Nicht zuletzt deshalb entspricht ein pflichtgemäßes und gesetzeskonformes Verhalten unserem grundsätzlichen Selbstverständnis, das die dauerhafte Teilnahme am Wirtschaftsleben ermöglicht. Eine nachhaltige Unternehmensführung ist bei das Stadtwerk.Regensburg fest verankert und Teil unserer Unternehmenskultur. Wir legen Wert auf klare Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen. Dafür haben wir einen innerbetrieblichen Ordnungsrahmen geschaffen, der uns als Handlungsorientierung dient. Denn wir sind davon überzeugt, dass verantwortungsvolles und transparentes Handeln das Vertrauen von Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Öffentlichkeit stärkt und damit zum langfristigen Unternehmenserfolg beiträgt.
Im Unternehmensverbund ist die Stabsstelle "Governance, Risiko und Compliance (GRC)" für die Erarbeitung und Einhaltung des rechtlichen Ordnungsrahmens zuständig. Sie arbeitet weitestgehend als unabhängige und selbstständige Einheit und handelt direkt im Auftrag der Geschäftsleitung. Die Stabsstelle übernimmt objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Sie bewertet systematisch Führungs- und Überwachungsprozesse und hilft dabei, diese weiterzuentwickeln. Außerdem unterstützt sie die Geschäftsleitung bei der Optimierung der technischen Prozesse und Minimierung der Risiken im Kontext der Betriebssicherheit. So sollen Transparenz geschaffen und Personen-, Vermögens- und Reputationsschäden vermieden werden.
Der Schwerpunkt unserer Anstrengungen liegt somit im präventiven Handeln, damit Verstöße erst gar nicht eintreten. Wichtige Instrumente sind dabei unser Verhaltenskodex, den wir 2019 offiziell eingeführt haben, unsere Antikorruptionsrichtlinie, die 2020 folgte, sowie unsere Konzernsteuer-Richtlinie.