So spritzig kann das Stadtleben sein: das Stadtwerk.Hallenbad ist mittig im Stadtkern gelegen, schnell zu erreichen und lädt Groß und Klein zum Schwimmen und Ausspannen ein.
Mo. – Mi., Fr.:
11:00 – 20:00 Uhr
Do.:
11:00 - 19:00 Uhr (ab 16:30 Uhr Frauenbadezeit, nicht an Feiertagen)
Sa., So., Feiertage
09:00 – 19:00 Uhr
Mo. – Mi., Fr.:
11:00 – 20:00 Uhr
Do.:
11:00 - 19:00 Uhr (ab 16:30 Uhr Frauenbadezeit, nicht an Feiertagen)
Sa., So., Feiertage:
09:00 – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Ganztägig geschlossen am 24. und 25.12. sowie am 31.12. und 01.01.
Die Aufenthaltsdauer ist am Besuchstag innerhalb der Öffnungszeiten nicht begrenzt.
Erwachsene | Aufenthaltsdauer |
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unbegrenzt | |
Einzelkarte | 4,60 € |
Zehnerkarte | 41,40 € |
Jahreskarte 1) | 185,00 € |
Stadt-/Landkreispass | Aufenthaltsdauer |
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unbegrenzt | |
Einzelkarte 2) | 1,90 € |
Kinder und Ermäßigungen | Aufenthaltsdauer |
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unbegrenzt | |
Einzelkarte | 2,60 € |
Zehnerkarte | 23,00 € |
Jahreskarte 1) | 140,00 € |
Ermäßigung gültig für 3):
Freier Eintritt für:
1) Übertragbar; kann nur einmal am Tag verwendet werden; bei den Ermäßigungen und vergünstigten Eintrittspreisen für Kinder müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Gültig vom Ausstellungstag an 365 Tage.
Bitte beachten beim Kauf von Jahreskarten ab dem 03.06.2024
2) Gültig für Inhaber:innen eines von der Stadt Regensburg/dem Landkreis Regensburg ausgestellten Stadt-/Landkreispasses. Nur an der personalbesetzten Kasse erhältlich.
3) Mit Nachweis; der genaue Wortlaut des Preisblattes liegt in den Bädern aus.
Eintrittskarten sind tagesaktuell gültig, ausgenommen Dauerkarten. Zehnerkarten und Gutscheine gelten 36 Monate, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Eintrittsmedium erworben wurde.
Kinder unter 8 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson (nicht unter 16 Jahren) gestattet, wobei eine Aufsichtsperson für nicht mehr als 2 Kinder verantwortlich sein darf.
Die Eintrittskarten werden online und vor Ort an der Kasse angeboten.
Bitte beachten Sie, dass für gekaufte E-Tickets gemäß § 312 g Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht und die E-Tickets auch nicht umgebucht oder rückerstattet werden können.